Der Verein erhebt gem. § 6 der Satzung Mitgliedsbeiträge.
Die Beiträge sind jeweils halbjährlich am 02.01. und 01.07. jeden Jahres fällig und werden im Voraus durch Abbuchung im SEPA-Lastschriftverfahren am 10.01. und 10.07. jeden Jahres abgebucht. Fällt der Abbuchungstag auf ein Wochenende oder Feiertag, so erfolgt die Abbuchung am nächsten Werktag.
Der Erstbeitrag wird unmittelbar nach Beginn der Mitgliedschaft für das laufende Halbjahr fällig. Die Abbuchung des Erstbeitrages erfolgt frühestens sechs Werktage nach Zusendung einer Eintrittsbestätigung.
Alle Zahlungsarten außerhalb des Bankeinzugsverfahren verursachen für den Verein zusätzliche Kosten; hierfür wird ein Zusatzbeitrag von EUR 2,00 je Zahlungstermin in Rechnung gestellt. Beitragsrechnungen sind innerhalb von vier Wochen nach Zustellung fällig. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von EUR 2,00 dem Beitragskonto belastet.
Ab dem 01.07.2023 werden die folgenden Beiträge erhoben.
Mitglieder | Beiträge |
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Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 7,50€ je Monat |
Erwachsene | 11,00€ je Monat |
Ehepaare (je Person) | 10,00€ je Monat |
Familienbeitrag | 19,00€ je Monat und Familie |
Sonderbeitrag (Studenten, usw.) | 7,50€ je Monat |